Häusliche Krankenpflege
Unter häuslicher Krankenpflege sind Behandlungspflegeleistungen gefasst, die die Diagnostik und Therapie des verordnenden Arztes unterstützen
Behandlungspflegeleistungen umfassen einfache Leistungen wie die Medikamenten- und Insulingabe, das Messen des Blutdrucks bis hin zu anspruchsvollen Dienstleistungen wie die Wundversorgung, das Anlegen von Kompressionsverbänden, die Überwachung von Beatmungsgeräten, das Legen von Kathetern, die Betreuung von Schmerzpatienten.
Behandlungspflege bedarf der Verordnung durch einen Arzt, der die Behandlungspflege zwar selber durchführen kann, damit aber in der Regel den ambulanten Pflegedienst seines Patienten beauftragt. Voraussetzung für die Erbringung der Behandlungspflege ist die vorherige Genehmigung der Krankenkasse, mit der die Abrechnung der Leistungen durch uns erfolgt.